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Finanzlexikon: eu-stabilitaetspakt

eu-stabilitaetspakt

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (kurz Euro-Stabilitätspakt) ist eine Vereinbarung, welche die Neuverschuldung der einzelnen Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft begrenzen soll.

Im Maastricht-Vertrag von 1992 einigten sich die EU-Staaten auf die Konvergenzkriterien. Das sind Bedingungen, die EU-Mitglieder erfüllen müssen, wenn sie der 3. Stufe der Europäischen Wahrungsunion beitreten und den Euro einführen wollen. Auf Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel (CSU) wurden einige dieser Kriterien auf dem EU-Gipfel 1996 in Dublin im Euro-Stabilitätspakt auch über den Euro-Eintritt hinaus festgeschrieben. Er fordert in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt, damit in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten Spielraum besteht, durch eine Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren (maximal 3% Bruttoinlandsprodukts des Neuverschuldung)
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